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Fracking – Bundestag beschließt Teil-Verbot

Grafik zu Gesetz gegen Fracking

Das unkonventionelle Fracking zur Förderung von Erdgas und Erdöl in Schiefer-, Ton- oder Mergel oder Kohleflözgestein, wie es in den USA praktiziert wird, ist in Deutschland künftig verboten. Das entsprechende Gesetz wurde am 24. Juni 2016 vom Bundestag beschlossen. Für das konventionelle Fracking gelten zukünftig höhere Umweltstandards.

Die Entscheidung ist gefallen

Über Monate hinweg hatten die verschiedenen Fraktionen im Bundestag diskutiert. Schließlich wurde dann am 24. Juni 2016 ein Gesetz verabschiedet, wonach die umstrittene Fracking-Methode weitgehend verboten wird. Lediglich vier Probebohrungen sollen noch erfolgen dürfen. Diese müssen allerdings vom jeweiligen Bundesland abgesegnet werden. Eine weitere Voraussetzung: die jeweilige Probebohrung muss von einer Expertenkommission begleitet werden. Dieses Verbot soll von der Bundesregierung im Jahr 2021 noch einmal überprüft werden. Des weiteren wurden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens auch die Regeln für konventionelles Fracking – dieses Verfahren wird seit Jahrzehnten praktiziert – verschärft. Zugestimmt haben 436 Abgeordnete, während 119 Abgeordnete die Verordnung ablehnten, neun Volksvertreter hatten sich enthalten.

Die Vorgeschichte der neuen Regelung

Etwa ein Jahr lang hatte es gedauert, bis ein endgültiger Gesetzesentwurf verabschiedet werden konnte. Der Grund: In allen Fraktionen gab es Abgeordnete, welchen die Einschränkungen entweder zu weit oder nicht weit genug gingen. Schließlich konnten sich Union und SPD aber doch noch einigen. Unternehmen aus der Energiewirtschaft hatten nämlich angekündigt, Anträge auf dieses Verfahren zur Erdgasförderung zu stellen. Nachdem das Verfahren in Deutschland bislang nicht gesetzlich geregelt war, hätten diese Anträge wohl genehmigt werden müssen.

So funktioniert Fracking

Grafik zu FrackingHierbei wird Öl oder Gas unter hohem Druck unter dem Einsatz von Chemikalien in tiefen / unzugänglichen Gesteinsschichten freigelegt. Das konventionelle Fracking erfolgt in Sandstein, die unkonventionelle Variante auch in anderen Gesteinsarten wie Schiefer, Ton-, Mergel und Kohleflöz. Ausführliche Infos zu Fracking

Auch für konventionelles Fracking gelten neue Regeln

Das konventionelle Fracking-Verfahren zur Förderung von Erdgas aus Sandstein wird in Deutschland schon seit Jahrzehnten betrieben. Jedoch gibt es hierfür ebenfalls neue Regelungen. So unterliegt dieses Verfahren nicht mehr nur dem Berg-, sondern künftig auch dem Wasserrecht. Die umstrittene Fördermethode ist künftig in sensiblen Gebieten verboten, wie z.B.

  • Wasserschutzgebiete
  • Heilquellen
  • Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung
  • Entnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung
  • Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen
  • Stellen zur Entnahme von Wasser für die Herstellung von Lebensmitteln

Meinung der Fraktionen im Bundestag

Für Dr. Matthias Miersch von der SPD stellen die Änderungen einen großen Erfolg für das Parlament dar. Denn seitdem das Gesetz im Mai 2015 eingebracht wurde, seien viele der diskutierten Punkte angenommen worden. Entscheidend für ihn ist die Tatsache, dass das unkonventionelle Fracking-Verfahren unbefristet verboten sei. Zwar hat der Bundestag die Möglichkeit, das Verbot 2021 erneut zu überprüfen. Erfolgt die Überprüfung nicht, hat das Verbot dauerhaft Bestand. Das ist das entscheidende.“ Positiv sieht er außerdem die Tatsache, dass für das konventionelle Verfahren seitens des Gesetzgebers hohe Umweltstandards eingeführt wurden. Allerdings müsse nun das Parlament darauf achten, wie Genehmigungsbehörden und Industrie mit diesen Gesetzen umgehen.

Union verteidigt Fracking mit höheren Umwelt-Standards

Dr. Herlind Gundelach von der Unionsfraktion erklärte, dass die Sorgen und Ängste der Bürger von der Großen Koalition ernst genommen worden seien. Insbesondere wies sie darauf hin, dass beim konventionellen Verfahren künftig höhere Maßstäbe angesetzt würden, wenn es um die Schädlichkeit der eingesetzten Fluide gehe. Diese dürfen nämlich künftig nur noch verwendet werden, wenn sie maximal in die Wassergefährdungsklasse I, also „schwach wassergefährdend“ fallen. Darüber hinaus werden künftig häufiger Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, etwa wenn es um das Lagerstättenwasser geht. Als weiteren Erfolg sieht sie, dass im Bergschadensrecht eine Beweislastumkehr eingeführt wurde.

Linke und Grüne fordern Komplett-Verbot

Die Linke und die Grünen sind sich hingegen mit den Regierungsfraktionen uneinig. So kritisierte Hubertus Zdebel von der Partei Die Linke etwa, dass das Gesetzespaket überfallartig entstanden ist. Zudem würden der Gas-Industrie zu viele Zugeständnisse gemacht: nämlich eine weitere Rechtssicherheit für das Fracking-Verfahren im Sandgestein und zudem die Möglichkeit im Schiefergestein zu fördern. Dies werde durch die erlaubten Erprobungsmaßnahmen ermöglicht.

Unterscheidung konventionelles und unkonventionelles Fracking kritisch

Darüber hinaus hält der Linke-Abgeordnete die Unterscheidung in konventionelles und unkonventionelles Fracking für nicht haltbar. Ebenso wie die Erdgasförderung im sogenannten Tight-Gas-Vorkommen. Deshalb fordert er ein generelles Verbot dieser Risikotechnologie. Dies sei auch klimapolitisch sinnvoll. Denn die Klimabilanz gefrackten Erdgases hält er für miserabel. Er kritisiert, dass die Bundesregierung also weiter auf die Karbonisierung setzt. Dabei handelt es sich um ein chemisches Verfahren, durch welches bei erhöhter Temperatur eine wässrige Verkohlung erfolgt, um Gas, Braunkohle und Erdöl-Vorstufen zu gewinnen.

Grüne kritisieren Gesetzgebungsverfahren

Die Fraktion der Grünen fordert ebenso ein komplettes Verbot des Verfahrens. So kritisierte die Abgeordnete Dr. Julia Verlinden, ebenso wie der Kollege von Die Linke, das Verfahren der Gesetzgebung insgesamt. Sie bemängelte, dass die einzelnen Fraktionen die Inhalte über die geplanten Änderungen erst wenige Stunden vor der Parlamentssitzung erhalten hätten. Obwohl sich durch die Änderungen des Gesetzesentwurfs einige Verbesserungen ergeben hätten, hält sie ein komplettes Verbot des Verfahrens für notwendig. Denn die Tight-Gas-Technologie, die in Niedersachsen zu einer großen gesellschaftlichen Debatte geführt habe, sei weiterhin erlaubt. Als kritisch betrachtet die Grünen-Abgeordnete außerdem die Tatsache, dass bezüglich der Regelungen zum Thema Lagerstättenwasser ein Bestandsschutz gewährt wird.

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